Aufbau und Pflege eines individuellen Liquiditätsplans

Wer kennt es nicht, dass schon mal der Überblick über die laufenden Zahlungsströme verloren geht? Oder Zahlungsziele nicht ausgeschöpft werden, weil es keinen Plan gibt, der die Zahlungen konstruktiv verwaltet? Oder Zahlungen nicht eingeplant werden, die nicht regelmäßig sind und dann überraschenderweise fällig werden? 

Dafür ist ein Liquiditätsplan – speziell auf die eigenen Bedürfnisse angepasst – eine super gute Lösung! Und es ist nicht schwer und nicht zeitaufwändig ihn zu erstellen und zu pflegen.  

Gerne zeige ich den Aufbau einer Muster-Liquiditätsplanung wie er anhand einer EXCEL-Tabelle aufgebaut und gepflegt werden kann. Grundlagen in Excel sollten jedoch vorhanden sein, um die schrittweisen Erklärungen zu verstehen.  

Ich freue mich auf eine rege Teilnahme.  

Delia Steinhöfer-Apel
(geprüfte Bilanzbuchhalterin IHK) 
zahlenwerk
Büro für kaufmännische Dienstleistungen und betriebswirtschaftliche Beratung 


18:00 Uhr – Willkommen zum Netzwerken
Moderation durch Meike Diesing, BVMW Nordhessen

18:15 Uhr – Aufbau und Pflege eines individuellen Liquiditätsplans  
Delia Steinhöfer-Apel, zahlenwerk – Büro für kaufmännische Dienstleistungen und betriebswirtschaftliche Beratung 

18:45 Uhr – Netzwerken in kleinen Gruppen
Jede Unternehmerin stellt sich den anderen in moderierten Breakout-Sessions vor Aktiver Austausch mit 4-5 Teilnehmerinnen für jeweils ca. 15 Minuten 3 x Wechsel der Gruppen.

Kurzer Austausch im großen Plenum und Zeit für Fragen.

19:30 Uhr – Abschluss


Wann: 19. November 2020
Wo: Online über Zoom – Du erhältst einen Link, mit dem du dich am 19. November 2020 um 18 Uhr einwählen kannst. Dauer der Veranstaltung ca. 90 Minuten.
Kostenbeitrag:  Mitgliedsfrauen kostenlos, 5 € für Interessentinnen.
Teilnehmerzahl: max. 30 Personen
Es gelten unsere Teilnahmebedingungen.


Hinweis: 
Da wir uns kennen lernen und virtuell in die Augen schauen wollen, ist eine Teilnahme nur mit freigeschalteter Kamera und Mikrofon und NICHT per Telefon möglich. 

Hinweis zu Zoom:
Bitte beachten Sie: Zoom kann Daten in ein Drittland übermitteln, das kein angemessenes Schutzniveau im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 bietet. Dass dies für die USA so ist, hat der EuGH, mit Urteil vom 16.07.2020, Az. C-311/18 („Schrems II“), festgestellt. Ferner kann es in den USA zu staatlichen Überwachungsmaßnahmen kommen, bei denen hinreichender Rechtsschutz gegen diese Maßnahme in Anspruch genommen werden kann. Die Datenverarbeitung in den USA im Zusammenhang mit dieser Videokonferenz basiert insoweit auf Ihrer Einwilligung gem. Art. 49 Abs. 1 lit. a) DSGVO. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Mit Ihrer Teilnahme an der Videokonferenz erklären Sie sich mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in den USA einverstanden. Sie können während der Konferenz die Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie die Konferenz verlassen.

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